Glossar

Begriffsdefinitionen und Beschreibungen im Kontext der Maschinenbewertung

Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK)

Die Anschaffungs- und Herstellungskosten beinhalten alle Kosten die aufgewendet werden mussten/müssen, um eine Gerät oder eine Maschine zu erwerben und in betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Neben dem Anschaffungspreis beinhalten die Anschaffungskosten somit auch möglich Transportkosten oder Installations- und Inbetriebnahmekosten, sofern diese dem Produkt zugeordnet werden können. Herstellungskosten in Eigen- oder Fremdleistung sind auch den Anschaffungs- und Herstellungskosten zuzuordnen. Anschaffungspreisminderungen wie z. B. Reduzierungen durch Inzahlungnahmen von Altmaschinen oder Sonderpreise aus Insolvenzverkäufen sind zu bereinigen.

Preisindex

Der Preisindex beschreibt die Preisänderung definierter Produkte zu bestimmten Zeitpunkten. Im Rahmen der Maschinenbewertung werden geeignete Erzeugerpreisindizes gewerblicher Produkte verwendet. Die verwendeten Erzeugerpreisindizes werden vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden monatsgenau erfasst und veröffentlicht.

Neuwert

Der Neuwert beschreibt den Wert eines Objektes, zu dem ein Objekt in vergleichbarer Art, Ausführung und Güte, wie das zu bewertende Objekt, zum Bewertungsstichtag, in neuem Zustand zu beschaffen und in betriebsbereiten Zustand zu versetzen wäre. Wie bei den Anschaffungskosten, sind also auch mögliche Transportkosten oder Installations- und Inbetriebnahmekosten hinzuzurechnen?

Hinweis zu Verwendung: Der Neuwert kann entweder sachverständig ermittelt, oder auf Basis der Anschaffungskosten über Preisindizes berechnet werden. Siehe auch die Definition zu Preisindizes.

Pachtwert

In vielen Konstellationen bei der Betriebsübergabe / Firmenübergabe / Betriebsnachfolge oder auch bei Betriebsaufspaltungen ist die Ermittlung des Pachtwertes erforderlich. Durch die Verpachtung von Maschinen und Betriebsausstattung können hohe Einmalinvestitionen vermieden werden. In manchen Fällen macht die Verpachtung der Maschinen eine Betriebsübergabe erst möglich.

 

Die Maschinenbewertung ist auch bei der Pachtermittlung die Basis. Nutzungsdauer, Zeitwert und Restwert werden bei der Maschinenbewertung ohnehin ermittelt. Ergänzt um Risiko- und Wagniszinssatz, mögliche weitere Aufschläge für Wartung, Reparatur und Betriebsstoffe können Pachtwerte ermittelt werden. Dabei sind die Gestaltungsmöglichkeiten bei Pachtverträgen zu beachten. Große Unterschiede bei der Pachtwertermittlung resultieren insbesondere aus zwei unterschiedlichen Pachtansätzen. Werden Wartung, Reparatur und Ersatz vom Pächter übernommen, so reduziert sich der Wert der verpachteten Positionen laufend. Hingegen kann im Pachtvertrag auch vereinbart werden, dass Wartung, Reparatur und der Ersatz von Maschinen durch den Verpächter erfolgt. Beide Ansätze sind in der Praxis gängig, erfordern jedoch unterschiedliche Bewertungsansätze. In beiden der genannten Fälle kann die Pacht auf Basis der Maschinenbewertung  ermittelt werden.

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (BND)

Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (BND) bezeichnet den Zeitraum, über welchen ein Objekt üblicherweise betriebsbereit ist und genutzt werden kann. Die Bestimmung der BND nimmt der Berater individuell vor.

Restwert

Der Restwert stellt den Wert eines Objektes dar, den es nach Ablauf der zugrunde gelegten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (BND) erreicht. Der Restwert wird auch nach Ablauf der BND beibehalten, wie das Objekt für die Wertschöpfung des Unternehmens erforderlich ist. Basis für die Ermittlung des Restwertes ist der Neuwert.

Zeitwertfaktoren

Die im Folgenden beschriebenen Zeitwertfaktoren unterscheiden sich in der Vorgehensweise bei der Ermittlung des Neuwertes. Je Bewertungsobjekt wird lediglich einer der beiden Zeitwertfaktoren verwendet.

Zeitwertfaktor Anschaffungskosten

Wird der Zeitwert auf Basis der Anschaffungskosten und über die Berechnung des Neuwertes unter Verwendung von Preisindizes ermittelt, so werden über den Zeitwertfaktor die altersbedingten Wertverluste und darüber hinaus auch die Veränderungen der Preise berücksichtigt.

Zeitwertfaktor Neuwert

Wird der Zeitwert auf Basis eines sachverständig ermittelten Neuwertes, also ohne Verwendung von Preisindizes, ermittelt, so drückt der Zeitwertfaktor den durch das Alter und die möglicherweise altersbedingte mechanische Abnutzung des Bewertungsobjektes eingetretenen Wertverluste aus, nicht aber die jeweiligen Preisveränderungen. Veränderungen der Preisentwicklung sind in solchen Fällen bereits in die Neuwertermittlung eingeflossen.

Gebrauchswertfaktoren

Gebrauchswertfaktoren drücken die Erkenntnisse des Sachverständigen über Zustand, Überholung und Mängel, sowie Reparatur, Werksüberholung, Wartung und Arbeitsqualität der zu bewertenden Objekte aus.

Der Gebrauchswertfaktor für den Zustand kann zum Beispiel mit dem Faktor 1 angesetzt werden, sofern sich das zu bewertende Objekt in einem Alters- und Einsatz entsprechendem betriebsgewöhnlichem und betriebsbereiten Zustand befindet. Die notwendige Wartung und Instandhaltung sollte dabei als erfüllt angesehen werden.

Zeitwert

Der Zeitwert beschreibt den Wert eines Objektes bzw. einer bestimmten Anzahl von Objekten, welche eine funktionierende Einheit bilden, zu einem bestimmten Zweck und zu einem bestimmten Zeitpunkt (Bewertungsstichtag).

Der Zeitwert entspricht dem Neuwert, abzüglich einer alters-, gebrauchs- und marktbedingter Wertänderung.

Substanzwert

Der Substanzwert beschreibt den Wert aller Wirtschaftsgüter (materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter) eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt, die gemäß §95 bis §97 BewG zum Betriebsvermögen gehören.

Demnach ist der Teilreproduktionswert ein wesentlicher Bestandteil des Substanzwertes.

Teilreproduktionswert

Der Teilreproduktionswert beschreibt den Wert aller materiellen Wirtschaftsgüter eines Unternehmens insgesamt und in dem Zustand, wie sie sich zu einem bestimmten Zeitpunkt befinden.

Teilwert nach §10 BewG

Der Teilwert ist der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Unternehmens im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde. Dabei ist davon auszugehen, dass der Erwerber das Unternehmen fortführt.

Ertragswert nach AWH-Definition

Der Ertragswert kann den Wert eines gesamten Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt darstellen. Der Ertragswert wird durch die Projektion der bereinigten Vergangenheitsergebnisse des Unternehmens in die Zukunft, und durch die Kapitalisierung der für die Zukunft prognostizierten Überschüsse ermittelt. Demnach setzt er sich aus dem Substanzwert und dem Firmenwert zusammen.

Firmenwert/Godwill

Der Firmenwert oder auch Goodwill stellt den Wert von nicht bilanzierungsfähigen Werten eines Unternehmens, wie z. B. den Kundenstamm und den Firmennamen bzw. die „Marke“ dar.


Einordnung der Maschinenbewertung

Im Bewertungsgesetz verankert ist unter § 200 das Vereinfachte Ertragswertverfahren beschrieben. Dabei wird in § 203 ein Kapitalisierungsfaktor festgelegt, welcher mit dem Jahresumsatz multipliziert wird. Das Verfahren dient dem Finanzamt als Orientierung, ist jedoch als Verhandlungsgrundlage beim Unternehmensverkauf nicht individuell genug und viel zu ungenau. Durch den allgemeinen Kapitalisierungsfaktor ist das Verfahren nicht auf die Individuellen Eigenschaften von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zugeschnitten. Der Wert des Maschinenparks wird bei diesem Verfahren nicht berücksichtigt, unabhängig davon,  ob das Unternehmen über keinen oder über einen umfangreichen Maschinenpark verfügt.

Der IDW S1 Bewertungsleitfaden ist insbesondere bei industriellen Großbetrieben der Standard und allgemein bekannt. Beim IDW S1 handelt es sich um einen Leitfaden zur Erstellung von Unternehmensbewertungen vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW). Bei den darin beschriebenen Bewertungsverfahren, DCF-Verfahren (Discounted Cashflow) und Ertragswertverfahren, steht der Shareholder Value, also der Aktionärswert, im Fokus. Für kleinere Unternehmen führt der IDW S1 Ansatz daher häufig zu unangemessenen Unternehmenswerten. Zudem kann der Aktionärswert eines Unternehmens auch substanzlos beeinflusst werden. Das haben sprunghafte Aktienkursveränderungen, erzeugt durch prominente Persönlichkeiten, mehrfach bewiesen. Neben kleinen Unternehmen kann das Verfahren daher auch bei Betrieben mit hoher Fertigungstiefe oder mit umfangreichem Maschinenpark zu unrealistischen Unternehmenswerten führen.

Das Ertragswertverfahren nach dem AWH-Verfahren, welches von der Arbeitsgemeinschaft der Wert ermittelnden Betriebsberater im Handwerk auf Basis des IDW S1 Leitfadens entwickelt wurde, berücksichtigt ebenfalls, wie das IDW S1 verfahren, die in Zukunft zu erwirtschaftenden Überschüsse eines Unternehmens. Die Substanz des Unternehmens und die Bedeutung des Inhabers am Unternehmenserfolg wird jedoch genauer betrachtet, weshalb sich das Verfahren bei der Bewertung von kleinen und mittleren Unternehmen bewährt hat.

 

Als Grundlage für das AHW-Verfahren ist die Maschinenbewertung, also die Bewertung der materiellen Wirtschaftsgüter erforderlich.
So wird mit der Maschinenbewertung das Fundament eines Unternehmens bewerten. Zudem wird es auf „Standfestigkeit“ für die Zukunft überprüft, indem prognostiziert wird, welche Kosten zukünftig für die Substanzerhaltung erforderlich sind.

Bei weniger ertragsstarken Unternehmen mit umfangreichem Maschinenpark zeigt die Praxiserfahrung, dass der Substanzwert ergänzt um einen so genannten Goodwill, den Unternehmenswert sehr realistisch darstellt. Zudem ist der Maschinenwert der maßgebliche Wert, wenn der Ertragswert von einem noch höheren Maschinenwert übertroffen wird. Dieser Fall ist häufig bei Unternehmen mit hoher Fertigungstiefe bzw. umfangreichem und hochwertigem Maschinenpark zu beobachten.


Daniel Seeger bewertet Ihr Unternehmen Erstellt eine Maschinenbewertung für Ihren Betrieb